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Sat statt Kabel-TV in Wien

Wozu eine Satelliten-Schüssel – ich hab ja Telekabel?

Im Vergleich zu analogem Kabel-TV hat eine Sat-Schüssel zwei Vorteile:

  • billiger
  • besser

Warum billiger?

Das verlangt die Firma UPC für einen analogen Telekabelanschluss in Wien:
(Digitales Kabelfernsehen ist noch teurer – je nach Produkt)

Jahr Gebühr
(bei jährlicher Zahlung)
Steigerung
seit dem Vorjahr
1999 € 165,69
2000 € 173,54 4,7%
2001 € 176,80 1,9%
2002 € 185,64 5,0%
2003 € 185,64 0,0%
2004 € 193,44 4,2%
2005 € 197,64 2,2%
2006 € 203,64 3,0%
2007 € 207,24 1,8%
2008 € 225,24 8,7%
2009 € 234,90 4,3%
2010 € 245,12 4,4%
2011 € 249,00 1,6%
2012 € 257,72 3,5%
2013 € 270,00 4,8%
2014 € 270,92 0,3%
2015 € 287,40 6,1%

Das entspricht einer durchschnittlichen Teuerung von 3,502% pro Jahr.
Daraus ergibt sich folgende Prognose:

  Jahr Gebühr Summe bisher
1. 2016 € 297 € 297
2. 2017 € 308 € 605
3. 2018 € 318 € 924
4. 2019 € 330 € 1.254
5. 2020 € 341 € 1.595
6. 2021 € 353 € 1.949
7. 2022 € 366 € 2.314
8. 2023 € 379 € 2.693
9. 2024 € 392 € 3.085
10. 2025 € 405 € 3.490

Eine Sat-Schüssel inklusive Montage am Hausdach kostet ca. € 700. Das Kabel in die Wohnung führt man am besten durch einen stillgelegten Kamin – dann kommen nochmal knapp € 70 für den erforderlichen Befund vom Rauchfangkehrer dazu. Und natürlich ein Receiver (Decoder), da geht’s ab € 100 los.

Eine ordentliche Anlage kostet also alles in allem gut € 1.000 und rechnet sich daher nach ca. 4 Jahren.

Warum besser?

  • mehr Sender, auch viele ausländische Sender möglich (je nach angesteuerten Satelliten)
  • digital: höhere Bildqualität (HD möglich), elektronische Programmzeitschrift (EPG), Verbindung mit Computer möglich
  • Pay-TV-Sender möglich (Sky & Co.)

Rechtslage – darf ich das als Mieter überhaupt?

Grundsätzlich: Die Montage einer Sat-Schüssel gilt als Verbesserung des Mietgegenstandes gemäß §9 Mietrechtsgesetz. Dort ist auch der Ablauf geregelt:

  1. Der Mieter informiert den Vermieter (Hausverwaltung) von der geplanten Montage.
  2. Wenn der Vermieter nicht innerhalb von zwei Monaten ablehnt, gilt die Zustimmung als erteilt. Ablehnen darf der Vermieter nur aus einigen klar geregelten Gründen (Schädigung des Hauses, Sicherheitsgefahr, Beeinträchtigung der äußeren Erscheinung des Hauses usw.).

Dass der Vermieter seine Zusage an irgendwelche Bedigungen knüpft (Geld, Vertrag usw.), ist nicht vorgesehen. Eine diesbezügliche Aufforderung könnte also möglicher Weise sogar als Betrugsversuch ausgelegt werden.
Mein Tipp in diesem Fall: Hinhalten! Mit irgendwelchen Ausreden Zeit schinden. Nach zwei Monaten ist ihre Zeit abgelaufen – sie haben nicht abgelehnt, also kannst du zur Tat schreiten :-)

Wohin mit der Schüssel?

Die gängigen Satelliten (Astra & Hotbird) stehen (oder fliegen?) im Süden. Zum Empfang benötigt die Sat-Schüssel Sichtkontakt. Für Mieter in Zinshäusern gibt’s also de facto zwei Möglichkeiten:

  • Montage am eigenen südseitigen Balkon
  • Montage am südseitigen Hausdach

Balkon

  • Bei hofseitigen Balkonen scheint es üblich zu sein, einfach die Schüssel hinzuschrauben, ohne vorher eine Erlaubnis einzuholen. De facto kann’s der Vermieter ja sowieso nicht untersagen, siehe oben.
  • Bei gassenseitigen Balkonen schaut’s schlecht aus. Hier stellt eine Sat-Schüssel nämlich sicher eine „Beeinträchtigung der äußeren Erscheinung des Hauses“ dar. In diesem Fall also besser am Hausdach montieren.

Hausdach

Hier sind zwei Fälle zu unterscheiden:

  • Es gibt schon eine Sat-Anlage (von einem anderen Mieter, vom Vermieter selber usw.). Hier ist in der Gesetzgebung bzw. Rechtsprechung eine klare Tendenz dahingehend zu erkennen, dass man sich lieber an eine bestehende Schüssel dazuhängen soll, statt eine eigene zu montieren. Das ist sowieso billiger und einfacher. Also erst einmal mit denen reden.
  • Es gibt noch keine Sat-Anlage (bzw. du kannst dich an die bestehende nicht dazuhängen – warum auch immer). Dann frag erst mal im Haus, ob sich sonst noch jemand dafür interessieren würde. Wenn ja, könnt ihr euch die Kosten teilen => billiger für alle. Dann vorgehen wie oben: Vermieter informieren und zwei Monate warten.
    Aus einem Urteil des Obersten Gerichtshofes (Geschäftszahl 5Ob199/03f, vom 21.10.2003) geht ganz klar hervor, dass der Vermieter auch die Montage am Hausdach nicht untersagen darf: Kurzfassung (Rechtssatz), komplettes Urteil

Woher weißt du das alles?

Weil ich selber mit meiner Hausverwaltung (Rustler) gewisse, naja sagen wir, „Meinungsverschiedenheiten“ gehabt habe. Sie haben verlangt, dass ich € 130 zahle und eine Vereinbarung mit allerhand Auflagen unterschreibe. Ich hab mich lieber erkundigt, wie die Rechtslage wirklich ist…